Robin G20 trial

September 2018

Robin`s process is going into the second instance

The defendant Robin was convicted to a fine for supposed assault, but neither the defendant nor the prosecution was accepting the sentence.

So the defendent as well as the prosecution gave notice of appeal and the process will go into the second instance.

As soon as we know about the next trial date we will inform you.

 

04.07.2018

Head eache after an alleged smack on the helmet

Defendant Robin convicted to a fine for supposed assault

On the 4th of July Robin was convicted by the Hamburg-Mitte district court for resisting and assaulting an officer (Körperverletzung, Widerstand, tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten) to a fine of 90 ‘Tagessätze’ à 5€ (fine calculated on daily rate of income), totalling in 450€. The calculation of the daily rates was lowered compared to the 25€ a day in the penalty order, nevertheless Robin was convicted for §§ 113 (resisting an officer), 114 (assault on an officer) and 223 (assault) StGB (German criminal law).

Robin‘s defence demanded the suspension of the lawsuit. While judge von Urban would have agreed the state attorney insisted on continuing due to the allegedly profound evidence. Two police officers were called as witnesses. First PK Kühner from Berlin was questioned, he supposedly felt a light smack on his head from behind, without seeing the attacker or where it came from. Afterwards he lamented to have a light pressure pain and head ache.

Second POM Marx, as well from Berlin, gave testimony about the supposed attack. He stated to have seen the defendant attacking the officer and being able to identify Robin beyond doubt without even looking at her. After the description of the scene, foregoing events and the arrest of another accused the course of the offence was described as a light smack on the Kühner‘s helmet by Marx. After his account of the events and a pantomimic performance it became clear that in his eyes it was more of an unaccelerated smack out of the wrist and not an amateurish „tennis serve“ as he put it. An astonishing amount of details considering the many contradiction in the original testimonies. When witness Marx wasn‘t able to remember Kühner‘s posture the judge felt free to provide the suggestion that he was kneeling and the witness assiduously confirmed.

With the testimonies being mostly coherent and not contradicting each other anymore or lackeing important details, the judge of course believed the officers without a second thought and thus buying the whole constructed charges against the defendant. Furthermore judge von Urban didn‘t bother to question whether a ‚light smack on an armored helmet‘ could even be considered an attack / assault on an officer (German: tätlicher Angriff) or assault (Körperverletzung).

No matter the judges willingness to suspend the lawsuit at the beginning she didn‘t seem to have any more intention to doubt the constructed allegations. The state attorney argued that the minimal penalty for the new § 114 is a fine of 90 daily rates and thus insisted on this being the minimal sentence.

The state attorneys pleading for a fine of 110 daily rates was not adopted by the judge. The sentence in the end was 90 daily rates as originally in the penalty order.

As feared after the new § 114 was introduced in 2017 the new law is used to criminalize any peaceful protest. Whoever dears to defend themselve against the current state of things, no matter if at a demo, action or anywhere else, always needs to expect legal consequences. In the meantime police witnesses‘ narrations continue to get even more creative and as we learned their testomony is always the truth. Even when they show us their power, try to daunt us and work on criminalizing as many of us as possible – they will always fail and only proove thereby that the ‚neutral constitutional state‘ is a mere illusion. Folks fighting for radical utopias, folks facing racial marginalization or basically anoybody not fitting in, will be systematically persecuted. And the criminals of the system continue unobstructed if not even actively protected by the state. Consequently the judiciary is no more than an instrument of the state and those in power to implement their interests.

04.07.2018

Trial against Robin in Hamburg

After the first trial date was cancelled, it now took place on the 4th of July at the Hamburg-Mitte district court. The police witnesses managed to tell a good tale and the judge bought without critical questions of course, so in the end Robin was sentenced to a fine of 90 ‘Tagessätze’ á 5€ (fine calculated on daily rate of income) for resisting and assaulting an officer (§§ 113, 114, 223 StGB).

 

 

19.06.2018

Trial on 20th of June canceled for now

Beginning of G20 trial against Robin failed initially due to formal error

This morning, 19th of June, the planned beginning of the trial against activist Robin on 20th of June 2018 was cancelled due to a formal error in the penalty order. The entire section describing the supposed criminal act was missing. This shows how the court is overstrained by the number of lawsuits they‘re trying to push through.

With the trial‘s beginning being cancelled for now, the courts strategy to blindisde Robin failed.

The court set a trial date very soon, ignored that the lawyer has no time at the trial date by dismissing an application to change the date, didn‘t give real access to the court files by only allowing access in Hamburg – to a lawyer far away in Göttingen. In the end this led to having no lawyer and no clue whats in the court files four days before the trial. Luckily they didn‘t get through with their strategy.

There will be no trial this week but they might send a new penalty order with a new trial date. If that happens the info will be published here.

Solidarity not penalty orders!

Freedom for all G20 prisoners!

 

 

 

15.06.2018

The G20 repression continues – call for solidary support at court

This Wednesday, the 20th June 2018 the activist Robin will stand trial on an assault case at the Hamburg-Mitte district court. How the police intends to construct and justify these accusations remains unclear.

Eleven months after the G20 protests in Hamburg numerous people face repression because they took part in the protests against the inhuman G20 politics and their absurd summit.

Despite all the agitation, before during and after the summit, neither the media nor the state security agencies succeeded in dividing us. We won‘t let them daunt us, belittle us, no matter their repression. They will fail to stop us.

We will not let them hinder us from fighting for our ideals. The summit is over, but our fight for a better world without war, exploitation, injustice, oppression and prisons continues.

With the antidemocratic, authoritarian eagerness for persecution, the state tries to present more and more convicted people, no matter the price. The massive police presence, state violence and surveillance before and during the summit was only the beginning. People are incarcerated since the protests and the police announced that they want to persecute activists with 3000 lawsuits.

We now need to stick together and show our solidarity. They persecute a few, but they mean all of us. This should be more than a slogan. When we face their repression together and support each other at court, in prison and in daily life, their threats loose their effect and we become more capable of acting. Therefore we‘re looking forward to solidary, colorful and deescalative trial support.

The trial will take place at Amtsgericht Mitte at 2 pm, Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude), Sitzungssaal (room) 186 / ground floor. An entry control was announced and cell phones will be taken from you. As always people that joined the protests and have not been identified and people with an active arrest warrant should not come to court.

Our solidarity against their repression!

Robin G20 Prozess

September 2018

Robins Prozess geht weiter in der zweiten Instanz

Nach einer Verurteilung der Angeklagten Robin wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen hat weder die Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft das Urteil anerkannt.

So sind sowohl die Aktivistin Robin als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft waren zum einen die vermeintlich verursachten Kopfschmerzen trotz Helm, die nicht im Urteil berücksichtigt worden wären. Zum anderen sei das Strafmaß im Hinblick darauf, dass gleich zwei Straftaten verübt worden seine, zu niedrig.

Einen neuen Prozesstermin gibt es bisher noch nicht, wird aber sobald er feststeht bekannt gegeben.

 

04.07.2018

Kopfschmerzen durch angeblichen Klaps auf den Helm

Die Angeklagte Robin wird wegen vermeintlicher Körperverletzung zu 90 Tagessätzen verurteilt

Nach der gestrigen Verhandlung im Amtsgericht Hamburg-Mitte wegen Körperverletzung, Widerstand und tätlichem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten wurde die Aktivistin Robin zu 90 Tagessätzen á 5 Euro verurteilt. Die im Strafbefehl geforderte Tagessatzhöhe von 25 Euro wurde zwar deutlich verringert, jedoch wurde die Angeklagte nach den Artikeln §§ 113, 114 und 223 schuldig gesprochen.

Die Verteidigung hatte eine Einstellung des Verfahrens gefordert, derer sich die Richterin von Urban offen gezeigt hatte, die jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft klar abgelehnt wurde, da laut dieser die Beweislage eindeutig sei. Laut Staatsanwaltschaft hätten die §§ 113, 114 ein Mindeststrafmaß von 90 Tagessätzen.

Es wurden zwei Polizeizeugen befragt. Zuerst wurde der angeblich geschädigte PK Kühner aus Berlin befragt, der einen leichten Schlag auf den Hinterkopf gespürt haben mag, jedoch nichts gesehen hatte und nicht zuordnen konnte, woher der Schlag kam. Danach wollte er aber einen leichten Druckschmerz und Kopfschmerzen verspürt haben.

Anschließend wurde der Zeuge POM Marx, ebenfalls Polizeibeamter aus Berlin, befragt, der den Schlag beobachtet haben mag und die Angeklagte ohne sie anzusehen zweifelsfrei identifizieren konnte.

Nach der Schilderung des Ort des Geschehens, vorangegangener Ereignisse und der Festnahme eines anderen Beschuldigten wurde der Tathergang beschrieben, bei dem es angeblich zu einem leichten Klaps auf den behelmten Hinterkopf des Beamten gekommen sein soll. Nach Ausführungen und pantomimischer Darstellung des Zeugen Marx wurde deutlich, dass es sich weniger um einen amateurhaften „Tennisaufschlag“ als um einen unbeschleunigten Klaps aus dem Handgelenk gehandelt haben soll. Eine erstaunlich detailreiche Erzählung in Anbetracht dessen, dass in den ursprünglichen Zeugenaussagen, noch deutlich mehr Widersprüche zu finden waren. Der Zeuge Marx konnte sich nicht mehr an die Körperhaltung des PK Kühner erinnern. Nachdem ihm aber die Richterin eine kniende Haltung vorschlug, bestätigte er diese fleißig.

Da die Zeugenaussagen einigermaßen stimmig schienen, sich nicht widersprachen und keine wichtigen Details fehlten, sah die Staatsanwaltschaft bei Polizeizeugen natürlich keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen und den konstruierten Vorwürfen gegenüber der Angeklagten. Genauso bestand für sie kein Zweifel, dass es sich bei einem angeblichen Klaps mit der bloßen Hand auf einen gepanzerten Helm um einen tätlichen Angriff und um Körperverletzung handeln würde. Obwohl sich die Richterin anfangs zu einer Einstellung bereit erklärt hatte, sah sie dann im Verlauf des Prozesses ebenfalls keinen Grund mehr für Zweifel. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Erhöhung der Tagessatzanzahl auf 110 wurde von der Richterin nicht übernommen, sie blieb bei den ursprünglichen 90.

Wie befürchtet wird der neue §114 zur Kriminalisierung jeglichen friedlichen Protests genutzt. Wer sich gegen die Zustände wehrt, ob auf Demos, Aktionen oder anderswo, muss also immer mit juristischen Konsequenzen rechnen, denn Polizeizeugen haben immer Recht und werden immer kreativer in ihren Erzählungen. Auch wenn sie uns ihre Macht spüren lassen, uns einschüchtern wollen und versuchen, so viele Menschen wie möglich zu kriminalisieren, wird ihr Plan nicht aufgehen und bestätigt mal wieder, dass der neutrale Rechtsstaat eine Illusion ist. Menschen, die für linke Utopien kämpfen, die rassistisch diskriminiert werden oder anderweitig nicht in ihr System passen, werden systematisch verfolgt, während die Verbrecher des Systems ungehindert weitermachen können und sogar aktiv vom Staat geschützt werden. So ist die Justiz nur ein weiteres Mittel des Staates und der Machthabenden ihre politischen Interessen durchzusetzen.

 

19.06.2018

Prozess am 20.06. bis auf weiteres abgesagt

G20 Prozessbeginn gegen Robin scheitert zunächst an Formfehlern

Heute morgen, am 19.06, wurde der geplante Beginn des Prozesses gegen die Aktivistin Robin für den morgigen Mittwoch, den 20.06.2018, um 14 Uhr spontan abgesagt, da der verschickte Strafbefehl ungültig war. In dem falsch ausgestellten Strafbefehl gab es zwar den Vorwurf der Körperverletzung, der vorgeworfene Sachverhalt beziehungsweise der Tathergang, waren aber in dem Schreiben vergessen worden, stattdessen befand sich dort ausschließlich ein leerer Platzhalter.

Dabei wird deutlich, wie überfordert das Amtsgericht Hamburg-Mitte offensichtlich mit all ihren Strafbefehlen, die sie ausstellen und Prozesse die sie führen sollen, ist.

Die Hauptverhandlung ist damit fürs erste abgesagt und ihre Überrumpelungsstrategie ist damit nicht aufgegangen. Nach dem Erhalten des Strafbefehls war sofort Einspruch eingelegt und ein Anwalt kontaktiert worden. Zehn Tage später wurde bereits der Gerichtstermin verkündet, an welchem der Anwalt keine Zeit hatte. Der Antrag auf Verschiebung wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, dass die Terminplanung des Gerichtes, sowie die Vorladung der Zeugen vorgehe und der Anwalt zu spät beauftragt worden wäre. Dies erscheint befremdlich, da dieser direkt am Tag der Bekanntgabe des Prozesstermins beauftragt wurde. Das ganze beruht letztlich darauf, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl nicht vom Anwalt, sondern von der Angeklagten eingelegt wurde.

Eine Verteidigung wurde durch das Gericht erschwert, da vier Tage vor dem Prozess, über das Wochenende noch ein*e Anwält*in gefunden werden musste und die Akteneinsicht nur in Hamburg gewährt wurde, was es bei einem Anwalt aus einer anderen Stadt schwer macht, sich vorzubereiten.

Das Gericht nahm also bewusst in Kauf, dass die Angeklagte ohne Anwält*in und ohne ausreichende Vorbereitung mit der Akte, den Prozess hätte führen müssen. Das konnte nun erfolgreich abgewehrt werden.

Der weitere Ablauf ist noch unklar, vermutlich wird ein neuer Strafbefehl ausgestellt und das Verfahren dann mit einem neuen Gerichtstermin weitergeführt. Falls das geschehen sollte, wird der neue Termin wieder hier veröffentlicht werden.

Solidarität statt Strafbefehle!

Freiheit für alle G20 Gefangenen!

 

 

15.06.2018

Die G20 Repressionswelle geht weiter – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Am kommenden Mittwoch den 20.06.2018 findet der Prozess der Aktivistin Robin am Amtsgericht Hamburg Mitte wegen Körperverletzung statt. Wie die Polizei den Vorwurf Körperverletzung konstruieren und begründen will bleibt unklar.

Elf Monate nach den G20 Protesten in Hamburg sind immer mehr Menschen von der darauffolgenden Repression betroffen, weil sie gemeinsam gegen die menschenverachtende Politik der G20 und ihren unsinnigen Gipfel in Hamburg demonstriert haben.

Trotz all ihrer Hetze vor, während und nach dem Gipfel, ist es weder den Medien noch den Sicherheitsbehörden gelungen, uns zu spalten. Wir lassen uns nicht einschüchtern, nicht klein kriegen, egal wie stark ihre Repression ist. Und das wird ihnen auch jetzt nicht gelingen!

Wir lassen es uns nicht verbieten für unsere Ideale zu kämpfen. Auch wenn dieser Gipfel zu Ende ist, unser Kampf für eine bessere Welt ohne Krieg, Ausbeutung, Ungerechtigkeit, Unterdrückung und Knäste ist es nicht.

Durch den demokratiefeindlichen, autoritären Verfolgungswillen des Staates, versucht er immer mehr Verurteilte zu präsentieren, egal um welchen Preis. Die massive Polizeipräsenz, Gewalt und Überwachung vor und während dem Gipfel, war nur der Anfang. Es sitzen seit dem Gipfel Menschen im Knast und die Polizei hat angekündigt ca. 3000 Verfahren nach den Protesten zu verfolgen. Jetzt braucht es gegenseitige Unterstützung und Solidarität. Die Repression richtet sich gegen Einzelne, gemeint sind wir alle. Das sollte nicht nur eine Parole sein. Wenn wir uns gemeinsam ihrer Repression entgegenstellen und uns unterstützen bei Prozessen, im Knast und im Alltag, verliert ihre Drohkulisse an Wirkung und wir werden handlungsfähiger. Deshalb freuen wir uns über eine solidarische, bunte, deeskalative Prozessbegleitung am kommenden Mittwoch.

Die Verhandlung findet im Amtsgericht Hamburg Mitte um 14:00 Uhr, am Sievekingplatz 3 (Strafjustizgebäude) Sitzungssaal 186 / Erdgeschoss statt. Eine vorherige Personenkontrolle am Eingang des Sitzungsaals, sowie die Abnahme von Handys wurde angekündigt. Wie immer gilt, wer bei den G20 Protesten beteiligt war und nicht erkannt wurde oder einen offenen Haftbefehl hat, sollte nicht zu Prozessen gehen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!