Category Archives: General

Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal

Eine heimliche, fast vierwöchige Videoüberwachung der Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Tübinger Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Die “Maßnahme stellte […] eine längerfristige Observation dar und hätte – wenn überhaupt – nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen”, erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. Geklagt hatten die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos eigenmächtig angeordnet, ohne – wie rechtlich vorgesehen – eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Die Begründung: Bei den Wohnprojekten handle es sich “um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte”, die sich in “fußläufiger Nähe” zu einem der beiden Tatorte befänden. Die Tübinger Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht argumentierten unisono, die Überwachung der Bewohner*innen sei legal gewesen, da es sich bei ihnen nicht um Beschuldigte handle. Das Landgericht widerspricht dieser Einschätzung, zumal die “widersinnige Konsequenz wäre, dass die Observierung eines Nichtbeschuldigten geringeren rechtlichen Voraussetzungen unterläge als die Observierung eines Beschuldigten”.

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Gericht bestätigt: Videoüberwachung der Tübinger Wohnprojekte war illegal

Eine heimliche, fast vierwöchige Videoüberwachung der Wohnprojekte Schellingstraße und Ludwigstraße 15 im Juli 2016 durch die Tübinger Polizei war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Tübingen am 11. März 2020 in zweiter Instanz entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Amtsgerichtes aufgehoben. Die “Maßnahme stellte […] eine längerfristige Observation dar und hätte – wenn überhaupt – nur durch einen Ermittlungsrichter angeordnet werden dürfen”, erklärt das Landgericht in seinem Beschluss. Geklagt hatten die Bewohner*innen des Wohnprojektes Schellingstraße.

Die Videoüberwachung wurde von der Staatsanwaltschaft Tübingen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt im Zusammenhang mit zwei Brandstiftungen an Autos eigenmächtig angeordnet, ohne – wie rechtlich vorgesehen – eine richterliche Erlaubnis einzuholen. Die Begründung: Bei den Wohnprojekten handle es sich “um einschlägig bekannte linke Szeneobjekte”, die sich in “fußläufiger Nähe” zu einem der beiden Tatorte befänden. Die Tübinger Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht argumentierten unisono, die Überwachung der Bewohner*innen sei legal gewesen, da es sich bei ihnen nicht um Beschuldigte handle. Das Landgericht widerspricht dieser Einschätzung, zumal die “widersinnige Konsequenz wäre, dass die Observierung eines Nichtbeschuldigten geringeren rechtlichen Voraussetzungen unterläge als die Observierung eines Beschuldigten”.

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Repressionen nach der Bankenblockade 2019

UPDATE 11.06.20:

** Das Appellationsgericht hat die Beschwerde gegen die DNA-Abnahme und die erkennungsdienstlichen Massnahmen teilweise gut geheissen. Die DNA-Daten von allen Menschen ohne Vorstrafen müssen gelöscht werden. Die DNA-Daten von Menschen mit Vorstrafen sowie die Fingerabdrücke von allen Betroffenen jedoch nicht. Ein Rechtsanwalt hat bereits eine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht, die Fälle ziehen weiter vors Bundesgericht. **

Neben all den (sehr wichtigen) Überlegungen, was die Covid-19 Pandemie für uns politisch bedeutet, hier ein Exkurs zu einem ganz anderen, ebenso wichtigen Thema, wie wir finden:

Dieser Text soll einen groben Überblick darüber geben, was in Bezug auf Repressionen seit den Klima-Aktionstagen “Fossil Banks – too big to stay” im Juli 2019 in Basel und Zürich (Schweiz) passiert ist.

Seit der Aktion im vergangenen Sommer, nach der es bereits unmittelbar zu Repressalien wie über 48h Gewahrsam, Untersuchungshaft, Einreiseverboten, Abnahme von DNA-Proben u.v.m kam, wurde in Deutschland wenig über die weiteren Entwicklungen berichtet. Wir sehen die Beschäftigung mit staatlicher Repression aber als elementaren Bestandteil von politischem Aktivismus, um handlungsfähig und nachhaltig aktiv zu bleiben. Repression wirkt, wenn sie ohnmächtig macht und zum Schweigen bringt – wir möchten sie hier thematisieren und skandalisieren. Dabei ist es auch wichtig, über konstruierte Nationalgrenzen hinwegzudenken und in unseren Köpfen keine Grenze der Solidarität zu ziehen. Außerdem werden die kommenden Gerichtsverfahren gerade für die Klimagerechtigkeitsbewegung politische Relevanz haben.

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Aktion + Repression direkt

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass am 8. Juli die UBS Bank in Basel und die Credit Suisse in Zürich von ca. 200 Aktivist*innen blockiert wurden. Unter dem Motto “Fossil Banks – too big to stay” sollte die Aktion im Rahmen der Aktionstage des Collective Climate Justice Basel aufzeigen, was für einen großen Anteil der Schweizer Bankensektor an der Investition in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien hat. Mit der Blockade sollte darauf aufmerksam gemacht und das business-as-usual der Banken verhindert werden. Über 7 Stunden lang wurden in Basel mehrere Eingänge der Banken blockiert und Mitarbeitende nur heraus- aber nicht hereingelassen. Nach einigen Stunden stellte die UBS Strafanträge und ließ die Aktivist*innen gewaltsam räumen. Besonders Aktivist*innen, die sich vor dem Gebäude angekettet hatten, wurden mithilfe von Schmerzgriffen, psychischem Druck und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Presse wurde auf große Distanz gehalten – geräumt und festgenommen. 37 Menschen in Basel und 64 in Zürich kamen in Gewahrsam und verbrachten unter belastenden und teils rechtswidrigen Bedingungen bis zu 48 Stunden im Knast. Dort wurden eine Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt und DNA entnommen. Außerdem bekamen die Aktivist*innen direkt einen Strafbefehl ausgehändigt, zum Teil mit Freiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen und hohen Bearbeitungsgebühren von fast 1.000 Franken. Eine Person in Zürich wurde von einem Zwangsmaßnahmengericht in Untersuchungshaft gesteckt, da die Person sich hartnäckig weigerte, die Personalien anzugeben. Allen Personen ohne Schweizer Pass wurden über das Ausländerrecht eine sofortige Ausweisung aus dem Land angeordnet – plus 1-3 Jahre Einreiseverbot. Da diese Strafe sofort vollzogen wurde, konnten Rechtsmittel nur im Nachhinein eingelegt werden, außerdem wurden eine Vernetzung und Möglichkeiten der Solidarität eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Wer in die Schweiz einreist, hat sich gefälligst konform zu verhalten.

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Repressionen nach der Bankenblockade 2019

UPDATE 11.06.20:

** Das Appellationsgericht hat die Beschwerde gegen die DNA-Abnahme und die erkennungsdienstlichen Massnahmen teilweise gut geheissen. Die DNA-Daten von allen Menschen ohne Vorstrafen müssen gelöscht werden. Die DNA-Daten von Menschen mit Vorstrafen sowie die Fingerabdrücke von allen Betroffenen jedoch nicht. Ein Rechtsanwalt hat bereits eine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht, die Fälle ziehen weiter vors Bundesgericht. **

Neben all den (sehr wichtigen) Überlegungen, was die Covid-19 Pandemie für uns politisch bedeutet, hier ein Exkurs zu einem ganz anderen, ebenso wichtigen Thema, wie wir finden:

Dieser Text soll einen groben Überblick darüber geben, was in Bezug auf Repressionen seit den Klima-Aktionstagen “Fossil Banks – too big to stay” im Juli 2019 in Basel und Zürich (Schweiz) passiert ist.

Seit der Aktion im vergangenen Sommer, nach der es bereits unmittelbar zu Repressalien wie über 48h Gewahrsam, Untersuchungshaft, Einreiseverboten, Abnahme von DNA-Proben u.v.m kam, wurde in Deutschland wenig über die weiteren Entwicklungen berichtet. Wir sehen die Beschäftigung mit staatlicher Repression aber als elementaren Bestandteil von politischem Aktivismus, um handlungsfähig und nachhaltig aktiv zu bleiben. Repression wirkt, wenn sie ohnmächtig macht und zum Schweigen bringt – wir möchten sie hier thematisieren und skandalisieren. Dabei ist es auch wichtig, über konstruierte Nationalgrenzen hinwegzudenken und in unseren Köpfen keine Grenze der Solidarität zu ziehen. Außerdem werden die kommenden Gerichtsverfahren gerade für die Klimagerechtigkeitsbewegung politische Relevanz haben.

Der Text ist aus Sicht deutscher Aktivist*innen geschrieben und hat einen Fokus auf die Ereignisse in Basel. Ganz unten findet ihr Links zu weiteren Artikeln zum Thema sowie die Möglichkeit, für die laufenden Rechtskosten zu spenden!

Aktion + Repression direkt

Fast ein Jahr ist es mittlerweile her, dass am 8. Juli die UBS Bank in Basel und die Credit Suisse in Zürich von ca. 200 Aktivist*innen blockiert wurden. Unter dem Motto “Fossil Banks – too big to stay” sollte die Aktion im Rahmen der Aktionstage des Collective Climate Justice Basel aufzeigen, was für einen großen Anteil der Schweizer Bankensektor an der Investition in klimaschädliche fossile Technologien und Industrien hat. Mit der Blockade sollte darauf aufmerksam gemacht und das business-as-usual der Banken verhindert werden. Über 7 Stunden lang wurden in Basel mehrere Eingänge der Banken blockiert und Mitarbeitende nur heraus- aber nicht hereingelassen. Nach einigen Stunden stellte die UBS Strafanträge und ließ die Aktivist*innen gewaltsam räumen. Besonders Aktivist*innen, die sich vor dem Gebäude angekettet hatten, wurden mithilfe von Schmerzgriffen, psychischem Druck und unter Ausschluss der Öffentlichkeit – auch Presse wurde auf große Distanz gehalten – geräumt und festgenommen. 37 Menschen in Basel und 64 in Zürich kamen in Gewahrsam und verbrachten unter belastenden und teils rechtswidrigen Bedingungen bis zu 48 Stunden im Knast. Dort wurden eine Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung durchgeführt und DNA entnommen. Außerdem bekamen die Aktivist*innen direkt einen Strafbefehl ausgehändigt, zum Teil mit Freiheitsstrafen von bis zu 120 Tagen und hohen Bearbeitungsgebühren von fast 1.000 Franken. Eine Person in Zürich wurde von einem Zwangsmaßnahmengericht in Untersuchungshaft gesteckt, da die Person sich hartnäckig weigerte, die Personalien anzugeben. Allen Personen ohne Schweizer Pass wurden über das Ausländerrecht eine sofortige Ausweisung aus dem Land angeordnet – plus 1-3 Jahre Einreiseverbot. Da diese Strafe sofort vollzogen wurde, konnten Rechtsmittel nur im Nachhinein eingelegt werden, außerdem wurden eine Vernetzung und Möglichkeiten der Solidarität eingeschränkt. Die Botschaft ist klar: Wer in die Schweiz einreist, hat sich gefälligst konform zu verhalten.

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Aufruf: Gewalt gegen Geflüchtete hat System (Basel, Schweiz)

[de, en, it, fr]

dieser Aufruf wurde uns zugesandt:

Vor Kurzem wurde öffentlich, dass im Bundesasyllager Basel (CH) systematisch Gewalt gegen Geflüchtete angewendet wird. Dass es sich bei dieser Gewalt nicht um ein paar Einzelfälle handelt und dass sie nicht auf Asyllager in der Schweiz begrenzt ist, ist klar.
Die Gewalt hat System und das System trägt Namen. Verantwortliche sind international vertreten und tätig. Lasst sie uns benennen und ihnen zeigen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.
Die Verbreitung des Coronavirus hat die Gewalttätigkeit des europäischen Migrationsregimes verdeutlicht – sowohl an der EU-Aussengrenze als auch in den lokalen Asyllagern und Knästen.
Dieser Aufruf will an die intensivierten Kämpfe dagegen anschliessen.

Was sind Bundesasyllager?
Seit Frühling 2019 werden Asylgesuchstellende in der Schweiz in sogenannten Bundesasylzentren verwaltet. Die damit zusammenhängenden beschleunigten Asylverfahren haben für die meisten Betroffenen keine faireren Verfahren, sondern eine schnellere Abschiebung zur Folge. Die Bundesasyllager sind oft geographisch isoliert. Die Bauart, der Standort, sowie die herrschenden Regeln in den Lagern erinnern an Knäste und andere freiheitsberaubende Institutionen. Sie leisten ihren Beitrag zum rassistischen Konstrukt des Nationalstaats und der Grenzen.
Egal ob die schweizer Bundesasylzentren, die deutschen Ankerzentren, die CIE (Centro di Identificazione ed Espulsione/ Centro de Internamiento de Extranjeros) oder die französischen CPA (Centre de Premier Accueil): Sie alle sind Teil des europäischen Migrationsregimes, welches Menschen mittels Gewalt und Zwang kategorisiert, isoliert und abschiebt.
Für die Aufrechterhaltung der Lagersysteme müssen verschiedenste Bereiche abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Bau, die Verwaltung, die Lieferung von Essen, Transporte, Instandhaltung, Überwachung, Sicherheits- und Ordnungsdienste etc.
All diese Aufgaben werden von Firmen übernommen, die an der prekären Situation von Menschen auf der Suche nach Asyl finanziell profitieren.
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Aufruf: Gewalt gegen Geflüchtete hat System (Basel, Schweiz)

[de, en, it, fr]

dieser Aufruf wurde uns zugesandt:

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Die Gewalt hat System und das System trägt Namen. Verantwortliche sind international vertreten und tätig. Lasst sie uns benennen und ihnen zeigen, dass ihr Handeln Konsequenzen hat.
Die Verbreitung des Coronavirus hat die Gewalttätigkeit des europäischen Migrationsregimes verdeutlicht – sowohl an der EU-Aussengrenze als auch in den lokalen Asyllagern und Knästen.
Dieser Aufruf will an die intensivierten Kämpfe dagegen anschliessen.

Was sind Bundesasyllager?
Seit Frühling 2019 werden Asylgesuchstellende in der Schweiz in sogenannten Bundesasylzentren verwaltet. Die damit zusammenhängenden beschleunigten Asylverfahren haben für die meisten Betroffenen keine faireren Verfahren, sondern eine schnellere Abschiebung zur Folge. Die Bundesasyllager sind oft geographisch isoliert. Die Bauart, der Standort, sowie die herrschenden Regeln in den Lagern erinnern an Knäste und andere freiheitsberaubende Institutionen. Sie leisten ihren Beitrag zum rassistischen Konstrukt des Nationalstaats und der Grenzen.
Egal ob die schweizer Bundesasylzentren, die deutschen Ankerzentren, die CIE (Centro di Identificazione ed Espulsione/ Centro de Internamiento de Extranjeros) oder die französischen CPA (Centre de Premier Accueil): Sie alle sind Teil des europäischen Migrationsregimes, welches Menschen mittels Gewalt und Zwang kategorisiert, isoliert und abschiebt.
Für die Aufrechterhaltung der Lagersysteme müssen verschiedenste Bereiche abgedeckt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Bau, die Verwaltung, die Lieferung von Essen, Transporte, Instandhaltung, Überwachung, Sicherheits- und Ordnungsdienste etc.
All diese Aufgaben werden von Firmen übernommen, die an der prekären Situation von Menschen auf der Suche nach Asyl finanziell profitieren.
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Solidarische Prozessbegleitung 15.06.2020 Freiburg

Die WG:

/15. Juni 2020 | 10:30 Uhr | Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2)/

Am 08.12.2018 wurde die Guntramstraße 44 besetzt! Es wurde gegen zu hohe Mieten und Verdrängung protestiert. Auch am 15.06. sitzt wieder ein Mensch auf der Anklagebank! Wie kam es zur Besetzung der Guntramstraße 44? Der Eigentümer und Züricher Arzt Bertram Feil und sein Schwiegervater Bernhardt Wütz drängten im Jahr 2018 alle Mietparteien aus dem Haus – mit untragbaren Mieterhöhungen, dem Abstellen von Strom, sowie einer fragwürdigen Eigenbedarfskündigung. Laut Eigentümer wollte die Züricher Familie einen Teil der Wohnungen des dreistöckigen Wohnhauses beziehen. Der Rest sollte den Schwiegereltern für den Fall eines Besuchs zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Mieter*innen gaben in einer Pressekonferenz detaillierte Einblicke in die aussichtslosen Kämpfe gegen die Eigenbedarfsanmeldung und in terrorisierende Methoden, wie beispielsweise die Überwachung bestimmter Teile des Hauses durch Kameras, das willkürliche Abschalten von Strom und Internet, sowie den Ausbau der Gasheizung im Winter. Mit der Besetzung des Hauses am 08.12.18 sollte auf die rechtswidrige Entmietung aufmerksam gemacht werden. Viele Nachbar*innen solidarisierten sich mit Kuchenspenden, netten Grüßen und einem Protest auf der Straße. Auch im Stadtrat wurde die Besetzung diskutiert und fand von einigen Mitgliedern Zuspruch. Plötzlich sind viele Betroffen, wenn es um Entmietungen, Leerstand und zu hohe Mieten geht. Doch noch am selben Tag ließ der Eigentümer per Räumungsklage das Haus räumen. Es folgte ein brutaler Polizeieinsatz. Im letzten Jahr wurde die Guntramstraße 44 saniert und es ist wohl nicht überraschend, dass der Eigentümer und seine Familie dieses Haus nicht bewohnen. Unter Hauseigentümer*innen ist die Entmietung, zwecks Eigenbedarf gängige Praxis. Sind die Mieter*innen erst einmal raus, das Haus saniert, lässt sich in einem attraktiven Viertel noch mehr Kapital herausschlagen. Wir fordern ein Ende des Handels mit Wohnraum! Wohnraum ist ein Grundbedürfnis! Auch am 15.06. sitzt wieder ein Mensch auf der Anklagebank, der sich gegen die Entmietung und Missstände der Wohnraumpolitik einsetzte und eine offene für eine gerechtere Gestaltung von Wohnraum fordert. Deshalb begleiten wir auch heute wieder den Prozess. Kommt um 10.30 Uhr zur Kundgebung, bringt Mundschutz mit und denkt an die Abstandsregelungen! Mit dem zu Hause kein Geschäft! Gegen Entmietungen, Leerstand und hohe Mieten! Solidarität ist eine Waffe!

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Solidarische Prozessbegleitung 15.06.2020 Freiburg

Die WG:

/15. Juni 2020 | 10:30 Uhr | Amtsgericht Freiburg (Holzmarkt 2)/

Am 08.12.2018 wurde die Guntramstraße 44 besetzt! Es wurde gegen zu hohe Mieten und Verdrängung protestiert. Auch am 15.06. sitzt wieder ein Mensch auf der Anklagebank! Wie kam es zur Besetzung der Guntramstraße 44? Der Eigentümer und Züricher Arzt Bertram Feil und sein Schwiegervater Bernhardt Wütz drängten im Jahr 2018 alle Mietparteien aus dem Haus – mit untragbaren Mieterhöhungen, dem Abstellen von Strom, sowie einer fragwürdigen Eigenbedarfskündigung. Laut Eigentümer wollte die Züricher Familie einen Teil der Wohnungen des dreistöckigen Wohnhauses beziehen. Der Rest sollte den Schwiegereltern für den Fall eines Besuchs zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Mieter*innen gaben in einer Pressekonferenz detaillierte Einblicke in die aussichtslosen Kämpfe gegen die Eigenbedarfsanmeldung und in terrorisierende Methoden, wie beispielsweise die Überwachung bestimmter Teile des Hauses durch Kameras, das willkürliche Abschalten von Strom und Internet, sowie den Ausbau der Gasheizung im Winter. Mit der Besetzung des Hauses am 08.12.18 sollte auf die rechtswidrige Entmietung aufmerksam gemacht werden. Viele Nachbar*innen solidarisierten sich mit Kuchenspenden, netten Grüßen und einem Protest auf der Straße. Auch im Stadtrat wurde die Besetzung diskutiert und fand von einigen Mitgliedern Zuspruch. Plötzlich sind viele Betroffen, wenn es um Entmietungen, Leerstand und zu hohe Mieten geht. Doch noch am selben Tag ließ der Eigentümer per Räumungsklage das Haus räumen. Es folgte ein brutaler Polizeieinsatz. Im letzten Jahr wurde die Guntramstraße 44 saniert und es ist wohl nicht überraschend, dass der Eigentümer und seine Familie dieses Haus nicht bewohnen. Unter Hauseigentümer*innen ist die Entmietung, zwecks Eigenbedarf gängige Praxis. Sind die Mieter*innen erst einmal raus, das Haus saniert, lässt sich in einem attraktiven Viertel noch mehr Kapital herausschlagen. Wir fordern ein Ende des Handels mit Wohnraum! Wohnraum ist ein Grundbedürfnis! Auch am 15.06. sitzt wieder ein Mensch auf der Anklagebank, der sich gegen die Entmietung und Missstände der Wohnraumpolitik einsetzte und eine offene für eine gerechtere Gestaltung von Wohnraum fordert. Deshalb begleiten wir auch heute wieder den Prozess. Kommt um 10.30 Uhr zur Kundgebung, bringt Mundschutz mit und denkt an die Abstandsregelungen! Mit dem zu Hause kein Geschäft! Gegen Entmietungen, Leerstand und hohe Mieten! Solidarität ist eine Waffe!

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Italy: Call for financial support for Scripta Manent

malacoda:
[originale in italiano qui]

The second degree of the «Scripta Manent» trial will begin in Turin on July 1st, 2020. We ask comrades and people in solidarity for economic support, all the more important because in these months of lockdown the benefit initiatives have been reduced to a minimum if not completely interrupted.

The bank references to send money are:

Iban: IT56M0567617295IB0000592586
Accountholder: Omar Nioi
Bank: Banco di Sardegna
Bic/Swift code: SARDIT3S100

For any information contact the e-mail: cassamanent[at]anche.no

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Italy: Call for financial support for Scripta Manent

malacoda:
[originale in italiano qui]

The second degree of the «Scripta Manent» trial will begin in Turin on July 1st, 2020. We ask comrades and people in solidarity for economic support, all the more important because in these months of lockdown the benefit initiatives have been reduced to a minimum if not completely interrupted.

The bank references to send money are:

Iban: IT56M0567617295IB0000592586
Accountholder: Omar Nioi
Bank: Banco di Sardegna
Bic/Swift code: SARDIT3S100

For any information contact the e-mail: cassamanent[at]anche.no

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