Aufruf des ABC Südwest: In Zeiten des staatlichen Angriffs gemeinsam solidarisch kämpfen!

25. Mai 2019

Aufruf des ABC Südwest:
In Zeiten des staatlichen Angriffs gemeinsam solidarisch kämpfen!

Gegen die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg

Derzeit wird in Baden-Württemberg (BW) eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes (PolG) vorbereitet, doch im Gegensatz zur letzten Novelle, die ohne großen Widerstand Ende 2017 verabschiedet wurde, formiert sich endlich der mehr als nötige Widerstand gegen diesen weiteren autoritären Angriff des Staates.

Beginnen wir mit einem Rückblick: ‘Mit dem im April 2017 verabschiedeten neuen BKA (Bundeskriminalamt) Gesetz startete die Bundesregierung eine Law and Order Kampagne, die sich zum Ziel setzte bundesweit die Polizeiaufgabengesetze, die Ländersache sind, zu verschärfen. Diese außerordentlich erfolgreiche Kampagne hat seitdem in vielen Aspekten der Polizei auf Bundes- und Landesebene neue Überwachungs- und Repressionsmittel in die Hand gegeben. Von Trojanern über „Ewigkeitshaft“ zu Handgranaten ist alles dabei. Trotz der massiven Einschränkungen von Grundrechten, wurde das Polizeigesetz (PolG) in Baden-Württemberg im November 2017 ohne nennenswerten Protest verabschiedet und ermöglicht der Polizei nun Aufenthaltsanordnungen, Kontaktverbote, Trojaner-Einsatz, intelligente Videoüberwachung und selbst den Einsatz von Handgranaten. [1]‘ [2]

Ein weiterer Aspekt der Verschärfungen ist das Ausnutzen und Offenhalten von digitalen Sicherheitslücken. Bis vor kurzem ein Vorgehen, das nur Geheimdienste und militärische Cyberkommandos praktizierten. Dass nun sogar die Polizei so vorgeht, ist schlicht unverantwortlich. Die kommende intelligente Videoüberwachung bedeutet, dass in Echtzeit Verhaltensmuster erkannt werden, die angeblich ‚auf die Begehung einer Straftat hindeuten‘. Was die vom rüstungsnahen Fraunhofer IOSB dafür entwickelte Künstliche Intelligenz (KI) als sicherheitsrelevant einstuft bleibt intransparent. [3]

Mit der weiteren Verschärfung des PolG BW sollen verschiedenste Änderungen eingeführt werden:

So soll in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen zur sogenannten Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung die ‚Schleierfahndung‘ möglich sein. Bislang war dies nur auf den großen Fernstraßen möglich. Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes wären anlasslose Kontrollen dann in diesem Bereich, in dem sich auch ganze Städte wie Freiburg oder Karlsruhe befinden, jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich.

Auch im Zusammenhang mit Demonstrationen sollen die rechtlichen Spielräume für umfassende Personenkontrollen erweitert werden. De facto kontrolliert die Polizei bereits jetzt schon häufiger im Vorfeld von Demonstrationen. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung jedoch eigentlich nicht erlaubt, ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Mit dem neuen Gesetz soll die bereits gängige illegale Praxis der Polizei nun legalisiert werden. Protest wird dadurch weiter kriminalisiert.

Bislang darf die Polizei bereits Bodycams, also kleine an der Uniform befestigte Kameras, an öffentlich zugänglichen Orten einsetzen. Mit der neuen Gesetzesänderung soll dies auch in Privatwohnungen möglich sein, wodurch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird.

Das heißt wenn das nächste Mal die Polizei bei euch klingelt, weil die Nachbarn sich über eine zu laute Party beschweren, hat die Polizei danach Videoaufnahmen eurer Wohnung. Sie können nachschauen, wer vor Ort war, was für Plakate an der Wand hingen, etc.

Presseberichten zufolge steht auch die DNA-Untersuchung zu präventiven Zwecken im Gesetzesentwurf. Künftig soll es präventiv, also noch vor der Begehung einer Straftat, möglich sein, „das DNA-Identifizierungsmuster (‚genetischer Fingerabdruck‘), das (angebliche) Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft“ Verdächtiger zu erfassen. Die DNA-Analyse befindet sich jedoch noch in der Entwicklungsphase und weist noch eine hohe Fehlerquote auf. In diesem Zusammenhang weisen drei Freiburger Professor*innen, die sich kritisch mit DNA-Analysen in der Polizeiarbeit beschäftigen, auf die Gefahr der Diskriminierung hin: „Nur sehr helle und sehr dunkle Farben werden gut vorhergesagt.“

Der damit verbundenen Gefahr der Diskriminierung und Stigmatisierung etwa durch entsprechende Öffentlichkeitsfahndungen sind sich Expert*innen im Ausland sehr bewusst. Bei den politischen Entscheidungsträger*innen und Polizeivertreter*innen, die die Einführung Erweiterter DNA-Analysen in Deutschland vorantreiben, scheint diesbezüglich kaum ein Problembewusstsein vorhanden zu sein. [4]

Mit der letzten Verschärfung der Polizeigesetze wurde bereits die Quellen-TKÜ (Staatstrojaner) zur Überwachung der laufenden Kommunikation eingeführt. Primäres Ziel scheint dabei die Umgehung von Nachrichtenverschlüsselung zu sein, sodass zum Beispiel Nachrichten, die über Whats App, Telegram, Signal verschlüsselt gesendet werden, trotzdem überwacht werden können. Da bei vollem Zugriff auf das Zielgerät jedoch nicht sichergestellt werden kann, dass nur die laufende Kommunikation überwacht wird, kam die Technologie – offiziellen Angaben zufolge – bislang jedoch noch nicht zum Einsatz. Die „Lösung“ dieses Problems sieht Innenminister Strobl darin, einfach das Gesetz zu ändern und anstelle der Quellen-TKÜ die sogenannte Onlinedurchsuchung einzuführen:

In diesem Fall dürften Polizei und Verfassungsschutz alle auf dem Gerät gespeicherten Daten wie Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter auslesen. All dies wohlgemerkt präventiv – also noch bevor jemals eine Straftat durch die überwachte Person begangen wurde. Ein bloßer Verdacht würde für diesen schweren Eingriff in die Privatsphäre ausreichen.

Auch eine Verschärfung der präventiven Haft für sogenannte „Gefährder*innen“ ist geplant. Nach bisherigem Stand hat die Polizei bereits weitreichende Möglichkeiten, von ihr als angeblich gefährlich betrachtete Menschen in Gewahrsam zu nehmen. Menschen können momentan nach richterlicher Entscheidung maximal zwei Wochen in Haft genommen werden. Ohne richterliche Entscheidung müssen sie spätestens am Ende des Tages nach der Ingewahrsamnahme freigelassen werden. Bereits jetzt ist es also möglich, Menschen allein auf Verdacht bis zu zwei Wochen einzusperren.

Baden-Württembergs Innenminister Strobl will der Polizei hier jedoch noch weitergehende Befugnisse einräumen. So sollen der Stuttgarter Zeitung zufolge die Bedingungen für die Inhaftierung gelockert werden und gleichzeitig eine Art Unendlichkeitshaft wie im bayerischen Polizeiaufgabengesetz eingeführt werden. Statt der bislang geltenden Höchstdauer von zwei Wochen soll die Frist künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann – so der Gesetzesentwurf – unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein. Auf diese Weise könnte eine Person ohne Urteil auf Dauer eingesperrt werden – ohne jemals eine Straftat begangen zu haben. Assoziationen zur Schutzhaft im Nationalsozialismus sind an dieser Stelle naheliegend.

Wie eine solche Praxis mit irgendeiner Idee von dem allseits hochgehaltenen ‚demokratischen Rechtsstaat‘ vereinbar sein soll bleibt unbeantwortet.

Ein weiteres Problem stellt die Entscheidungspraxis dar, die mit der Konstruktion von Gefährder*innen einhergeht. Polizeigesetze arbeiten im Gegensatz zur Strafprozessordnung hauptsächlich im präventiven Bereich, also bevor eine Straftat passiert ist. Das bedeutet, dass Richter*innen auch ohne Beweise oder jegliche reale Grundlage auf der sie ihre Entscheidungen treffen könnten, entscheiden sollen, ob Menschen potentiell straffällig werden könnten. Alleine diese Art der Entscheidungsfindung sollten schon klar machen auf welcher Willkür diese basiert. Und dass es ohne Beweise, da eben vor einer Tat, nicht möglich ist diese Entscheidung zu treffen.

Daraus entsteht eine gefährliche Dynamik. Denn bei der Entscheidung der Richter*innen über die Frage wer als Gefährder*in gilt, geht es nicht darum, was mensch tatsächlich machen wird, sondern darum, dass ein Freispruch letztlich bedeutet, dass die Richter*innen für die Person bürgen sollen, dass sie keine Straftat begehen wird. Diese Verschiebung macht das Gericht zu einem Orakel, das sich für jede Fehlentscheidung extrem angreifbar macht. Es ist klar, dass das nur dazu führen kann, dass Richter*innen lieber Menschen unnötig negativ einschätzen, als sich für falsche Orakelsprüche verantworten zu müssen.

Das wird real bedeuten, dass Menschen in präventiver Gefangenschaft landen oder zu Hause mit Fußfessel gefangen gehalten werden – für eine rein hypothetische Tat!

Ohne Beweise, ohne eine Möglichkeit das Gegenteil je beweisen zu können. Und ohne Gerichte für Fehlentscheidungen belangen zu können. Denn niemensch kann sagen,

was gewesen wäre, wenn das Gericht anders geurteilt hätte. Damit ist die juristische Unschuldsvermutung hinfällig und Tür und Tor für Willkür und Totalitarismus geöffnet. Denn um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Es geht hier nicht um einen Umgang mit einer begangenen Straftat, sondern um die willkürliche Vermutung von Staat und Polizei, ob Menschen grundsätzlich in der Zukunft straffällig werden könnten.

Wie der aktuelle Prozess zur Elbchausee oder auch die Rondenbarg-Prozesse nach dem G20 Gipfel 2017 in Hamburg zeigen, bietet das Strafgesetzbuch bereits mehr als genug Möglichkeiten für willkürliche Kollektiv- und Gesinnungsstrafen. Bei den Prozessen wird es zur absoluten Nebensache, ob mensch überhaupt eine Straftat begangen hat. Die reine Teilnahme an einer Versammlung wird bereits kriminalisiert und die politische Gesinnung als Grund genug zu Strafe angesehen. Siehe dazu beispielhaft das absurde Konstrukt der ‚schädlichen Neigung‘ mit dem gegen Fabio (G20) und Eule (Hambacher Forst 2019) vorgegangen wurde. Dabei ist es auch erwähnenswert, dass diese repressive Strategie derzeit international sehr beliebt ist. So wurden die Basel18 in der Schweiz nach dem selben Grundsatz verfolgt. Mit der Vorverlagerung der Verfolgung durch die präventive Repression der Polizeigesetze, steigt das Potenzial der Verfolgungsbehörden jeden Widerstand schon im Keim zu ersticken ins Unermessliche.

Daher freut es uns zu sehen, dass sich diesmal gegen die Verschärfung der dringend notwendige Widerstand regt, es Demos und die NoPolgBW Kampagne [5] gibt, die versuchen auf den kommenden weiteren Einschnitt unserer Grundrechte aufmerksam zu machen und den Gesetzesentwurf zu verhindern. Es ist nicht einfach zu einem solchen Thema zu mobilisieren, oft scheint die Relevanz und die Konsequenzen einer solchen Verschärfung Menschen zu abstrakt. Das Problem ist nur, einmal verabschiedet ist es sehr viel schwieriger dagegen vorzugehen.

Bei der bisherigen Stoßrichtung der Kampagne geht jedoch eines immer wieder unter: Das Problem ist nicht nur die Verschärfung eines Gesetzes, mehr Überwachung, mehr Kameras, Trojaner, Handgranaten und so weiter – sondern ganz grundlegend die Existenz von Überwachung, von bewaffneten Truppen, die die Interessen des Staates durchsetzen und uns daran hindern für eine bessere Welt zu kämpfen.

Im Kampf um Gesetzesänderungen sollte nicht der Blick auf das große Ganze verloren werden.

Klar sind wir gegen die Verschärfungen des Gesetzes. Doch wir wollen nicht nur keine Gesichtserkennung bei Videoüberwachung, wir wollen gar keine Kameras.

Wir haben nicht nur ein Problem mit Polizist*innen mit Handgranaten.

Nein sie sind auch ohne diese ein Problem!


Es scheint schon tausendmal gesagt worden zu sein, doch es bleibt leider aktuell. Wenn sie von Sicherheit reden, geht es nicht darum uns alle zu schützen. Sondern es geht darum ihre

Herrschaft zu sichern. Deswegen ist das erste Ziel des neuen Polizeigesetzes in NRW auch nicht die Bekämpfung einer schwer bewaffneten Gruppe “Terrorist*innen” sondern die Rheinland7 die im Rahmen einer Aktion zivilen Ungehorsames einen Kohlebagger besetzten und dafür fast eine Woche in Polizeigewahrsam gesteckt wurden. [6]

Während die letzte Gesetzesänderung anfangs noch mit einer „abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge“begründet wurde, wird mit der Zeit immer offensichtlicher, dass die Aufrüstung der Polizei sich auch gegen soziale Bewegungen und Migrant*innen richtet. Die Überwachung und Kontrolle durch den Staat und seine Schergen richtet sich gegen alle, die die Logik des Staates in Frage stellen. Und das sind nicht nur Anarchist*innen, sondern auch jede Person ohne sicheren Aufenthaltsstatus, ein Fußballfan mit Pyro, Migrant_innen, Menschen die nicht in sexistische binäre Rollenbilder passen (wollen), Menschen die irregulär Arbeiten, Arme, Obdachlose, …

Wir sind viele die ein gemeinsames Interesse haben, sich der massiven Aufrüstung des Staates entgegenstellen. Denn gemeint sind wir alle.

Wir befinden uns in einer Zeit in der rechte und autoritäre Kräfte zunehmend an Einfluss gewinnen. Die neuen Gesetzesverschärfungen sind ein Ausdruck dieser Verschiebung der Politik ins zunehmend Autoritäre. Der Staat rüstet scheinbar ohne Not massiv auf, nicht als Antwort auf eine antiautoritäre Offensive, sondern wohl eher in einem für ihn günstigen Moment. In dem der Sicherheitsdiskurs so omnipräsent ist, dass es nur noch um das wie viel an Überwachung geht, statt um das warum und wozu. Ein Moment in dem viele Kämpfe in einer reinen Feuerwehrpolitik stagnieren und wir uns immer weiter in eine Defensive treiben lassen.

Wenn wir uns gegen die neuen Kompetenzen der Polizei organisieren, sollten wir auch die Zukunft im Auge haben. In Sachsen wurde ein neues Polizeigesetz verabschiedet und es ist durchaus möglich, das bald die AfD in einer Regierungskoalition ist. In der Geschichte hat sich immer wieder gezeigt, wie sehr bürgerliche Parteien gewillt sind härteste Repression gegen jede widerständige, unbequeme Bewegung zu mobilisieren. Aber was wenn die selbe Macht in die Hände einer protofaschistischen Partei fällt?

Eine Anarchist*in die gegen die Verschärfung des NRW Polizeigesetz kämpft fragte dazu auf einer Demo in Aachen:

Sind diese Gesetzesverschärfungen nun Maßnahmen der bürgerlichen Parteien um ihren eigenen Machterhalt zu sichern, oder die Ausformung von faschistischem Gedankengut in gesetzlicher Form? Vermutlich beides.“ [7]

Aber statt sich in Zynismus und Dystopien zu verlieren, wollen wir lieber heute die Verschärfung stoppen und es gar nicht erst so weit kommen lassen! ‚Es liegt an uns zu begreifen wie gering unser Einfluss auf diese Zukunft zu sein scheint und nach Mitteln

und Wegen zu suchen uns dazu zu ermächtigen diese mitzubestimmen. Sollten wir diese Mittel nicht viel eher danach auswählen ob sie zur Selbstermächtigung beitragen und Einfluss auf unsere gesellschaftliche Realität haben, als danach ob sie in den legalen Rahmen passen den uns der Staat vorgibt? Denn diese Gesetze sind keine Regeln, die diese Gesellschaft sich selber gibt, sondern sie werden uns von den Mächtigen auferlegt. Und sollten wir vielleicht eher wieder lernen uns abseits der Gesetzte zu bewegen und eigene Strukturen aufzubauen, nach unseren eigenen Vorstellungen und Prinzipien, und nicht daran gemessen wie anschlussfähig sie in den Massenmedien erscheinen?

Warum schaffen wir es nicht das angegriffene Ansehen des Staates zu nutzen, um seine Legitimität weiter in Frage zu stellen? Ist das nicht der Boden den wir brauchen um die Ideen von einer selbstbestimmten freieren Gesellschaft zu sähen?‘ [7]

Lasst uns dabei auch den starren regionalen oder nationalen Rahmen der Gesetze verlassen und über diese Grenzen hinweg gemeinsam solidarisch gegen die autoritäre Offensive kämpfen. Denn Repression ist schon lange überregional und international vernetzt. Ob Europol, Frontex, Schengen Datenbanken oder deutsche Polizeiausbilder überall in der Welt. Daher muss unsere Antwort jenseits von Grenzen gedacht werden, auch wenn Staaten in verschiedenen Regionen verschiedene Taktiken nutzen, Herrschaft bleibt Herrschaft. Und unsere Antwort antinational.

Um noch einmal auf die Rede in Aachen zurück zu kommen: „Lasst uns dem erstarkenden Staat nicht mit Ohnmacht begegnen sondern uns ihm gemeinsam entgegenstellen. Schaffen wir viele heiße Schanzennächte und viele Indymedias. Nehmen wir dem Staat sein Gewaltmonopol und den Medien die Deutungshoheit! Unserer Meinung nach ist mit das Wichtigste, um uns diese selbstbestimmte Praxis zu ermöglichen, dass wir uns darauf verlassen können, dass wir nicht alleine dastehen, wenn wir uns den Repressionen des Staates nicht mehr entziehen können!“ [5]

– ABC Südwest

25. Mai 2019

[1] https://www.cilip.de/2018/08/14/neue-deutsche-welle-zum-stand-der-polizeigesetzgebung-der-laender/#_ftn4

[2] Text des ABC Südwest vom Januar 2019: https://abcsuedwest.noblogs.org/de/post/2019/01/13/die-neuen-polizeiaufgabengesetze-ein-angriff-des-staates-auf-unser-aller-freiheit/

[3] Für diesen und folgende Absätze siehe „“Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?“der Informationsstelle Militarisierung auf https://www.imi-online.de/download/IMI-Analyse2019-2-Polizei.pdf

[4] Anna Lipphardt, Peter Pfaffelhuber, Veronika Lipphardt: Fahndung

nach dem genetischen Phantom: Bayern will umstrittene DNA-

Analyse erlauben. 14.5.2018

[5] Die NoPolGBW Kampagne ist ein breites Bündnis gegen die weitere Verschärfung des Polizeigesetzes, Termine und weitere Infos auf https://nopolgbw.org/

[6] Zu den Rheinland7 siehe z.B. https://www.taz.de/Aktivisten-fuenf-Tage-in-Gewahrsam/!5573430/

[7] siehe dazu die Rede auf einer Antirepressionsdemo in Aachen: https://antirepac.noblogs.org/post/ 2018/11/28/redebeitrag-vom-18-11-18/#more-189

 Aufruf als pdf Zine hier.