Repression after racist control: time for solidarity

21.01.2019 Mannheim: Police brutality and repression against solidarity, trial against S.

Trial for allegedly resisting and attacking an officer at Amtsgericht (local court) Mannheim starting 11 am. Meeting point 10.30 am in front of the court, Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14.

 

 

This article by supports of S. is German only, sorry….

Solidarität nötiger denn je!

Mannheim Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen von Menschen nichtweißer Hautfarbe sind Alltag in Deutschland. Mischt man sich ein, droht unter Umständen Gefängnis

Prozess am 21. Januar 10.30 Uhr Treffen vor dem Amtsgericht Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14 Prozessbeginn 11 Uhr

S. ist eine politische Aktivistin: Unter anderem ist sie dreizehn Jahre in der Basisgewerkschaft FAU organisiert gewesen und zuletzt bei der Bewegung für den Hambacher Forst aktiv

Nachdem sie sich bei einer Personenkontrolle im Mai 2018 am Mannheimer Bahnhof eingemischt hat, droht ihr eine Gefängnisstrafe

Genaugenommen lautet die Anklage auf „Widerstand, tätlicher Angriff und Körperverletzung“ gegen Polizeibeamte, wobei sich S. alleine gegen die Beamten gewehrt haben soll, (insgesamt waren fünf im Einsatz), nachdem sie sich geweigert hatte, ihren Ausweis zu zeigen und auf die Wache mitzukommen. Zusätzlich läuft ein Zivilverfahren zweier Polizisten, um die Erstattung von Heilmitteln und zwei Tage Dienstausfall, die S. bezahlen soll.

S. allerdings musste nach dem Vorfall ärztlich behandelt werden, ihre Verletzungen beschreibt sie selber unten.

Wie aber kam es zu der Situation, die Anklage und Prozess nach sich zog?

Angeblich sollen sie ja die Ausnahme sein: Kontrollen, deren Anlass die “falsche”, dunklere Hautfarbe sind (Racial Profiling). Das behauptet zumindest die Polizei und stützt sich dabei auf Statistiken. Doch Statistiken ohne Berücksichtigung der Vorfälle, die aufgrund der Angst der von Kontrollen Betroffenen gar nicht erfasst werden, und das sind ja die allermeisten, sind sinnlos.

Tatsächlich scheint es eben nicht die Ausnahme zu sein, dass bestimmte ethnische Zuordnung bei der Polizei als krimineller gilt als andere. Dazu kann man auch einfach Rassismus sagen. Denn wie die „Schweizer Allianz gegen Racial Profiling“ nach unzähligen Interviews festgestellt hat, handelt es sich eher um ein systematisches Problem innerhalb der Polizei, nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Staaten Europas.

So kam es im Mai 2018 am Mannheimer Hauptbahnhof dazu, dass S. auf den Weg zu ihrer Ausbildung 2 Menschen mit Migrationshintergrund stark abgeschirmt von 3 Polizisten vorfand. Sie hielt inne, sah, dass kein anderer von dem Geschehen Notiz nahm und entschied sich daher, der Personenkontrolle als Zeugin beizuwohnen. Nachdem diese Kontrolle stattgefunden hatte, wollten die Polzisten nun auch S. kontrollieren. Im Zuge dessen landete S. zunächst auf der Polizeiwache, dann im Krankenhaus und schließlich wurde der oben beschriebene Prozess gegen sie angestrengt.

S. beschrieb es so: „Die drei haben sich mir schnell zugewandt und mich aufgefordert, meinen Ausweis zu zeigen, worauf hin ich mich verweigerte. Nach mehrmaliger Aufforderung zogen sich alle drei gleichzeitig ihre Handschuhe an und näherten sich. Ich wurde auf den Boden gezwungen, währenddessen kam ein 4. Polizist hinzu. Dort legten sie mir Handschellen auf dem Rücken an und schliffen mich teils brutal zur Wache. Dort standen vier männliche und eine weibliche Polizistin zur Durchsuchung um mich herum. Ich wurde dieses mal mit dem kompletten Körpergewicht der vier männlichen Polizisten sehr schmerzhaft auf den Boden niedergedrückt. Sie haben mich dann gehen lassen, mich darauf hingewiesen, dass ich Post bekommen werde.

Daraufhin wurde ich später von einem Freund ins Krankenhaus gefahren. Ich wurde dort mehrfach

geröntgt, Ultraschall untersucht und meine Verletzungen wurden aufgenommen. Ich konnte zehn

Tage fast gar nicht laufen, hatte lila Prellungen und Quetschungen, konnte meinen Kopf nicht bewegen und hatte eine leichte Schädigung der Halswirbelsäule. Über drei Wochen lang hatte ich massive ganzkörperliche Schmerzen. Meine linke Schulter schmerzt bis heute (Anfang November 2018) täglich trotz Physiotherapien bis zur Hand runter, aber zum Glück nicht mehr ununterbrochen.“

Nun wird ja gerne mit dem Zeigefinger auf die Demokratiedefizite und fehlende Grundrechte in anderen Staaten gezeigt. Was aber, wenn hierzulande jemand Maßnahmen der Polizei kritisiert und eventuell ihren Forderungen nicht sofort Folge leistet, obwohl diese offensichtlich unbegründet und willkürlich erscheinen? Ist der Begriff dafür nicht „Zivilcourage“?

Es ist doch sonderbar: Zum einen wird eben jene „Zivilcourage“ von den Repräsentanten des Staates auf allen Ebenen gepriesen, so sagte einst Bundeskanzler Willy Brandt, (ausgerechnet nach ihm wurde der Bahnhofsvorplatz benannt, auf dem S. festgenommen wurde): „Wo die Zivilcourage keine Heimat hat, reicht die Freiheit nicht weit.“ Oder durch den Niedersächsischen Landespolizeipräsident Axel Brockmann, der sagt: „Zivilcourage ist elementar.“ Aber wenn solche Aussagen auch gegenüber Staatsgewalt ernst genommen und umgesetzt werden, dann langt der Staat mit voller Wucht gegen diejenigen zu und strengt Prozesse gegen sie an. Und es drohen nicht nur Geld und Gefängnisstrafen, sondern zumindest zeitweise auch Berufsverbote, etwa durch das Verbot staatliche Prüfungen zu absolvieren.

Menschen, die sich bei Kontrollen, die den Verdacht von Racial und Etnic Profiling erwecken, einmischen, müssen also unter Umständen mit staatlicher Repression rechnen.

Für S. ist es bereits der zweite Prozess, weil sie Zivilcourage gezeigt hat. Nach dem Niederreißen eines Transparents auf einer Nazikundgebung in Landau 2011 wurde sie anschließend in einem Prozess wegen Widerstands und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Letzterer Vorwurf kam allein dadurch zustande, dass S. damals schwere Stiefel trug, mit denen sie angeblich die Polizisten hätte verletzen können (was aber gar nicht der Fall gewesen war). Nun droht ihr als „Wiederholungstäterin“ eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, angesichts der Tatsache, dass S. (außer dem Wegreißens eines Transparentes mit menschenverachtendem Inhalt) niemandem etwas getan hat, erscheint das völlig absurd. Tatsächlich sagt die Staatsgewalt in diesem neuen Mannheimer Prozess eigentlich: „Hinterfragt nichts, spurt gefälligst, sonst ergeht es euch schlecht!“

Genau deshalb ist Solidarität nötiger denn je, Solidarität mit jenen, die allein aufgrund ihrer Hautfarbe schikaniert werden und Solidarität mit S., die, weil sie einfach genau hinschauen wollte, damit so etwas nicht passiert, sich nun selber auf der Anklagebank befindet.

Unterstützerinnen und Unterstützer von S.

Für den Prozess gegen S. wird dringend Geld benötigt, bitte spendet an:

Schwarzkreuz Jena, IBAN: DE58 8306 5408 0004 9960 54 BIC: GENO DEF1 SLR Verwendungszweck unbedingt angeben: Unterstützung für S.

Prozess nach rassistischer Kontrolle: Solidarität nötiger denn je!

 

Solidarität nötiger denn je!

Mannheim Verdachtsunabhängige Polizeikontrollen von Menschen nichtweißer Hautfarbe sind Alltag in Deutschland. Mischt man sich ein, droht unter Umständen Gefängnis

Prozess am 21. Januar 10.30 Uhr Treffen vor dem Amtsgericht Schloss Westflügel, Bismarckstraße 14 Prozessbeginn 11 Uhr

S. ist eine politische Aktivistin: Unter anderem ist sie dreizehn Jahre in der Basisgewerkschaft FAU organisiert gewesen und zuletzt bei der Bewegung für den Hambacher Forst aktiv

Nachdem sie sich bei einer Personenkontrolle im Mai 2018 am Mannheimer Bahnhof eingemischt hat, droht ihr eine Gefängnisstrafe

Genaugenommen lautet die Anklage auf „Widerstand, tätlicher Angriff und Körperverletzung“ gegen Polizeibeamte, wobei sich S. alleine gegen die Beamten gewehrt haben soll, (insgesamt waren fünf im Einsatz), nachdem sie sich geweigert hatte, ihren Ausweis zu zeigen und auf die Wache mitzukommen. Zusätzlich läuft ein Zivilverfahren zweier Polizisten, um die Erstattung von Heilmitteln und zwei Tage Dienstausfall, die S. bezahlen soll.

S. allerdings musste nach dem Vorfall ärztlich behandelt werden, ihre Verletzungen beschreibt sie selber unten.

Wie aber kam es zu der Situation, die Anklage und Prozess nach sich zog?

Angeblich sollen sie ja die Ausnahme sein: Kontrollen, deren Anlass die “falsche”, dunklere Hautfarbe sind (Racial Profiling). Das behauptet zumindest die Polizei und stützt sich dabei auf Statistiken. Doch Statistiken ohne Berücksichtigung der Vorfälle, die aufgrund der Angst der von Kontrollen Betroffenen gar nicht erfasst werden, und das sind ja die allermeisten, sind sinnlos.

Tatsächlich scheint es eben nicht die Ausnahme zu sein, dass bestimmte ethnische Zuordnung bei der Polizei als krimineller gilt als andere. Dazu kann man auch einfach Rassismus sagen. Denn wie die „Schweizer Allianz gegen Racial Profiling“ nach unzähligen Interviews festgestellt hat, handelt es sich eher um ein systematisches Problem innerhalb der Polizei, nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Staaten Europas.

So kam es im Mai 2018 am Mannheimer Hauptbahnhof dazu, dass S. auf den Weg zu ihrer Ausbildung 2 Menschen mit Migrationshintergrund stark abgeschirmt von 3 Polizisten vorfand. Sie hielt inne, sah, dass kein anderer von dem Geschehen Notiz nahm und entschied sich daher, der Personenkontrolle als Zeugin beizuwohnen. Nachdem diese Kontrolle stattgefunden hatte, wollten die Polzisten nun auch S. kontrollieren. Im Zuge dessen landete S. zunächst auf der Polizeiwache, dann im Krankenhaus und schließlich wurde der oben beschriebene Prozess gegen sie angestrengt.

S. beschrieb es so: „Die drei haben sich mir schnell zugewandt und mich aufgefordert, meinen Ausweis zu zeigen, worauf hin ich mich verweigerte. Nach mehrmaliger Aufforderung zogen sich alle drei gleichzeitig ihre Handschuhe an und näherten sich. Ich wurde auf den Boden gezwungen, währenddessen kam ein 4. Polizist hinzu. Dort legten sie mir Handschellen auf dem Rücken an und schliffen mich teils brutal zur Wache. Dort standen vier männliche und eine weibliche Polizistin zur Durchsuchung um mich herum. Ich wurde dieses mal mit dem kompletten Körpergewicht der vier männlichen Polizisten sehr schmerzhaft auf den Boden niedergedrückt. Sie haben mich dann gehen lassen, mich darauf hingewiesen, dass ich Post bekommen werde.

Daraufhin wurde ich später von einem Freund ins Krankenhaus gefahren. Ich wurde dort mehrfach

geröntgt, Ultraschall untersucht und meine Verletzungen wurden aufgenommen. Ich konnte zehn

Tage fast gar nicht laufen, hatte lila Prellungen und Quetschungen, konnte meinen Kopf nicht bewegen und hatte eine leichte Schädigung der Halswirbelsäule. Über drei Wochen lang hatte ich massive ganzkörperliche Schmerzen. Meine linke Schulter schmerzt bis heute (Anfang November 2018) täglich trotz Physiotherapien bis zur Hand runter, aber zum Glück nicht mehr ununterbrochen.“

Nun wird ja gerne mit dem Zeigefinger auf die Demokratiedefizite und fehlende Grundrechte in anderen Staaten gezeigt. Was aber, wenn hierzulande jemand Maßnahmen der Polizei kritisiert und eventuell ihren Forderungen nicht sofort Folge leistet, obwohl diese offensichtlich unbegründet und willkürlich erscheinen? Ist der Begriff dafür nicht „Zivilcourage“?

Es ist doch sonderbar: Zum einen wird eben jene „Zivilcourage“ von den Repräsentanten des Staates auf allen Ebenen gepriesen, so sagte einst Bundeskanzler Willy Brandt, (ausgerechnet nach ihm wurde der Bahnhofsvorplatz benannt, auf dem S. festgenommen wurde): „Wo die Zivilcourage keine Heimat hat, reicht die Freiheit nicht weit.“ Oder durch den Niedersächsischen Landespolizeipräsident Axel Brockmann, der sagt: „Zivilcourage ist elementar.“ Aber wenn solche Aussagen auch gegenüber Staatsgewalt ernst genommen und umgesetzt werden, dann langt der Staat mit voller Wucht gegen diejenigen zu und strengt Prozesse gegen sie an. Und es drohen nicht nur Geld und Gefängnisstrafen, sondern zumindest zeitweise auch Berufsverbote, etwa durch das Verbot staatliche Prüfungen zu absolvieren.

Menschen, die sich bei Kontrollen, die den Verdacht von Racial und Etnic Profiling erwecken, einmischen, müssen also unter Umständen mit staatlicher Repression rechnen.

Für S. ist es bereits der zweite Prozess, weil sie Zivilcourage gezeigt hat. Nach dem Niederreißen eines Transparents auf einer Nazikundgebung in Landau 2011 wurde sie anschließend in einem Prozess wegen Widerstands und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt. Letzterer Vorwurf kam allein dadurch zustande, dass S. damals schwere Stiefel trug, mit denen sie angeblich die Polizisten hätte verletzen können (was aber gar nicht der Fall gewesen war). Nun droht ihr als „Wiederholungstäterin“ eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren, angesichts der Tatsache, dass S. (außer dem Wegreißens eines Transparentes mit menschenverachtendem Inhalt) niemandem etwas getan hat, erscheint das völlig absurd. Tatsächlich sagt die Staatsgewalt in diesem neuen Mannheimer Prozess eigentlich: „Hinterfragt nichts, spurt gefälligst, sonst ergeht es euch schlecht!“

Genau deshalb ist Solidarität nötiger denn je, Solidarität mit jenen, die allein aufgrund ihrer Hautfarbe schikaniert werden und Solidarität mit S., die, weil sie einfach genau hinschauen wollte, damit so etwas nicht passiert, sich nun selber auf der Anklagebank befindet.

Unterstützerinnen und Unterstützer von S.

Für den Prozess gegen S. wird dringend Geld benötigt, bitte spendet an:

Schwarzkreuz Jena

IBAN: DE58 8306 5408 0004 9960 54 BIC: GENO DEF1 SLR

Verwendungszweck unbedingt angeben: Unterstützung für S.